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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 6 S 7.15   

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https://dejure.org/2015,12443
OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 6 S 7.15 (https://dejure.org/2015,12443)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2015 - 6 S 7.15 (https://dejure.org/2015,12443)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 6 S 7.15 (https://dejure.org/2015,12443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 1 S 1 KTagStG BB, § 17 Abs 2 KTagStG BB
    Sozialverträgliche Gestaltung der Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung von Kindern; Abstellen auf tatsächlich verfügbares Haushaltseinkommen unabhängig von der Personensorgeberechtigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 17 Abs 1 S 1 KTagStG BB, § 17 Abs 2 KTagStG BB
    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; KitaGebühren; Gemeindesatzung; Höhe der Gebühren; Elternbeiträge; Elterneinkommen; Gebührenbescheid; Sozialverträglichkeit; Personensorgeberechtigung; verfügbares Einkommen; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; getrennte Haushalte der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 340
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2014 - 6 S 18.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Beschwerdevorbringen; Kita-Gebühren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 6 S 7.15
    Die nach § 17 Abs. 2 KitaGesetz (juris: KTagStG BB) gebotene sozialverträgliche Gestaltung der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung ihrer Kinder verlangt, bei der Berechnung der Gebührenhöhe nur das tatsächlich verfügbare Haushaltseinkommen zugrundezulegen (Anknüpfung an Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 -).(Rn.3).

    Mit der vorliegenden Entscheidung knüpft der Senat an seinen ebenfalls den Antragsgegner betreffenden Beschluss vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 - an.

  • AG Brandenburg, 06.12.2017 - 34 C 32/17

    "Beitragsordnung" von Kindertagesstätten (Kitas) in freier Trägerschaft - Geltung

    Sozialverträglich im Sinne des § 17 KitaG BB ist nämlich eine am Einkommen orientierte Staffelung der Kita-Gebühren nur dann, wenn sie sich auch an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 12.05.2015, Az.: OVG 6 S 7/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 340; OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 15.04.2014, Az.: OVG 6 S 18/14, u.a. in: NVwZ-RR 2014, Seiten 688 f.; VG Potsdam , Urteil vom 17.07.2014, Az.: VG 10 K 1702/11 ).

    Die nach § 17 Abs. 2 KitaG des Landes Brandenburg (BbgKitaG bzw. KitaG BB) gebotene sozialverträgliche Gestaltung der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung ihrer Kinder verlangt insofern, bei der Berechnung der Gebührenhöhe nur das tatsächlich verfügbare Haushaltseinkommen zugrunde zu legen ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 12.05.2015, Az.: OVG 6 S 7/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 340; OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 15.04.2014, Az.: OVG 6 S 18/14, u.a. in: NVwZ-RR 2014, Seiten 688 f.; VG Potsdam , Urteil vom 17.07.2014, Az.: VG 10 K 1702/11 ).

    Dieses Ergebnis wird auch durch die Regelungen in § 90 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 SGB VIII indiziert ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 12.05.2015, Az.: OVG 6 S 7/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 340 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - 6 A 5.20

    Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuungseinrichtungen

    Denn "sozialverträglich" in diesem Sinne ist eine am Einkommen orientierte Erhebung der KitaGebühren nur dann, wenn sie sich an der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert und nicht eine gleichsam fiktive wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zugrundeliegt (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2015 - OVG 6 S 7.15 - juris Rn. 3 unter Bezugnahme auf Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 - juris Rn. 4; Senatsurteil vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 - juris Rn. 39 f.).
  • VG Cottbus, 01.12.2016 - 1 K 1328/14

    Kindergartenrecht, Heimrecht

    Daher ist es nicht sozialverträglich, einen Elternteil auf der Grundlage eines Einkommens in Anspruch zu nehmen, über das er - im Leistungszeitraum - tatsächlich nicht verfügt und nicht verfügen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Mai 2015 - OVG 6 S 7.15 -, juris Rn. 3 ff., und Beschluss vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 -, juris Rn. 4 ff.).
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